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Anmeldung

Die Anmeldung für die Swiss Sustainability Challenge 2025 öffnet am 1. April 2025 und der Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2025.

Teilnahme-bedingungen

Zur Teilnahme an der Swiss Sustainability Challenge berechtigt sind zum einen Einzelpersonen, zum anderen Start-ups oder Nonprofit-Organisationen, die noch nicht länger als fünf Jahre existieren. Mit der für den Wettbewerb eingereichten innovativen Idee (Konzept oder Projekt) wird ein gesellschaftliches und/oder ökologisches Problem angegangen, um damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

Eine Innovation kann einmalig oder wiederholt am Wettbewerb teilnehmen. Ausgenommen sind Innovationen, die bereits einmal im Rahmen der Swiss (Student) Sustainability Challenge ausgezeichnet wurden. Die eingereichten Konzepte/Projekte müssen entweder durch das entsprechende Team und/oder den Ort der Umsetzung einen Bezug zur Schweiz aufweisen. Dabei sind Innovationen aus allen Landesteilen willkommen. Die Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch.

Die maximale Anzahl an Projekten/Konzepten, die ins Finale der Swiss Sustainability Challenge kommen können, ist auf 10 Projekte begrenzt. Werden mehr Konzepte/Projekte eingereicht, entscheidet eine Vorjury, welche Konzepte/Projekte ins Finale kommen. Das Team der Swiss Sustainability Challenge behält sich zudem das Recht vor, eine Teilnahme ohne Begründung zu verweigern oder Teilnehmende aus dem Wettbewerb auszuschliessen.

Aus den maximal 10 Finalist*innen bestimmt eine Finaljury die drei Preisträger*innen. Das Bewertungsschema der Swiss Sustainability Challenge in beiden Phasen des Wettbewerbs basiert auf der neuen DIN SPEC 90051-1 «Standard für die Nachhaltigkeitsbewertung von Start-ups». Die finale Entscheidung über die Finalist*innen (nach Phase 1) und die drei Preisträger*innen wird nach einem Diskurs im Konsens der jeweiligen Jury getroffen. 

Eine Auszahlung des Preisgeldes ist nur im Umfang des als Cash-Betrags vorgesehenen Anteils möglich und erfolgt an eine im Handelsregister eingetragene juristische Person (Gesellschaft, Verein, usw.) oder eine Einzelfirma mit Handelsregistereintrag. Die Eintragung kann vor oder während der Challenge erfolgen, muss aber vor Auszahlung des Preisgeldes erfolgt sein.